Angaben nach §6 TDG/§10 MDStV
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02.02.2011
1. Geltungsbereich
Wir kaufen und verkaufen nur Waren und Dienstleistungen gem. unserer
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Übergabe
der Ware oder Erbringung der Dienstleistung gelten unsere Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen, die mit unseren Bedingungen nicht im
Einklang stehen, werden zurückgewiesen. Abweichungen von unseren
Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt
werden.
2. Angebote, Abschlüsse, Lieferzeit
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
angegeben wird. Sonstige Angaben, die von uns über die Ware oder
Dienstleistung gemacht werden, sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern
sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen
erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und
Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und verstehen sich ausschließlich
der Transportdauer. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich,
solange sie unsererseits nach Auftragseingang nicht ausdrücklich bestätigt
worden sind. Stückgenaue Lieferung gem. Auftrag. Mehr-oder
Minderlieferung bis zu 10% sind zulässig.
Wir sind jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.
3. Abnahme der Dienstleistung
Zur Abnahme wird dem Kunden ein Ausdruck in digitaler Form per E-mail
zugesendet. Der Kunde hat per E-mail sein Einverständnis sowie die
Freigabe des Ausdrucks zu erklären. Kommt der Kunde mit der Abnahme in
Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Materialvorbehalte
Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten
wir uns vor. Digitaldruck: Bitte beachten Sie, dass im Digitaldruck keine
Sonderfarben (HKS/Pantone) gedruckt werden können. Es kann
dementsprechend zu Farbabweichungen kommen.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist.
6. Gewährleistung
Wir handeln die Ware durch, deswegen sind wir nicht verpflichtet,
unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder
Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als
rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat
und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben
worden ist. Der Käufer hat sofort nach Erhalt die Ware zu prüfen und
eventuelle Mängel anzuzeigen. Jegliche Rügen haben unverzüglich und
schriftlich zu erfolgen. Wird ein Mangel angezeigt, wird dieser nach den
ausdrücklichen Vorgaben des Käufers einmal kostenfrei nachgebessert. Wird
die Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware
verbraucht werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung
gegenstandslos.
7. Sachmängel
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferanten
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die
innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen
Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.Der Lieferungsempfänger
hat Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich schriftlich zu
rügen.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Lieferungsempfängers in einem
Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu
den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Lieferungsempfänger kann
Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die
Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen
Aufwendungen vom Lieferungsempfänger ersetzt zu verlangen. Wir behalten
uns vor Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Lieferungsempfänger vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei
nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Lieferungsempfänger oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des
Lieferungsempfängers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich
erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen
Ort als die Niederlassung des Lieferungsempfängers verbracht worden ist, es
sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen
Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Lieferungsempfängers gegen uns gemäß
§ 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der
Lieferungsempfänger mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den
Umfang des Rückgriffsanspruchs des Lieferungsempfängers gegen den
Lieferanten gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend. Für
Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 7 (Sonstige
Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem Art.
IX geregelten Ansprüche des Lieferungsempfängers gegen uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
8. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Lieferungsempfängers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Lieferungsempfängers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer
ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung
tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns ab.
Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser
Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich über den Vorgang
benachrichtigen.
10. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt zur Zahlung fällig. Für den Fall des Verzugs sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz zu
berechnen. Wir mahnen nicht und im Falle eines Zahlungsverzuges ziehen
wir sofort einen Anwalt hinzu, um unsere Forderungen geltend zu machen.
Alle dafür anfallenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unseren
Forderungen an Dritte (z.B. Creditreform) abzutreten, wenn ein
Zahlungsverzug vorliegt.
Ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von, brutto 400,00 €, wird eine
Anzahlung von 50% des Auftragswerts fällig. Neukunden und
Auslandskunden beliefern wir
grundsätzlich nur per Vorkasse mit 4% Skonto
oder per Nachnahme +6,90 € Nachnahmegebühr. Bei Bestellungen aus dem
Ausland muss der Mindestnettobestellwert 150,00€ betragen. Wir behalten
uns das Recht vor Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern.
11. Layout Flyer
In der Layoutpauschale von 45,00 € bzw. 60,00 € netto ist das Setzen des
Textes und der Bilder und das Anpassen der Daten an das Flyerformat
inbegriffen. Alle Texte und Bilder sind fertig zu liefern. Texte werden nicht
auf Rechtschreibung oder Grammatik Korrektur gelesen. Bilder werden auf
die benötigte Größe hochgerechnet. In der Layoutpauschale ist keine
Bearbeitung der Bilder enthalten.
12. Bildrechte, Bildlizenzen, Bildrecherche
Der Preis für die Bildlizenzen ergibt sich je nach Gebühr der Bildagentur.
Für die Bildrecherche berechnen wir 30 € pro angefangener Arbeitsstunde.
13. Arbeitsstunden
Arbeitsstunden werden bei Grafikarbeiten nach Aufwand berechnet. Sie
fallen an, sobald unsererseits ein Layoutvorschlag/Druckvorlage erstellt wird.
Wird für den Kunden nur ein Layout/Druckvorlage erstellt so gilt ein
Stundensatz von 60,00 €. Wird ein Layout für ein Produkt erstellt, welches
der Kunde über uns bezieht, gilt ein Stundensatz von 45,00 €.
14. Gewerbliche Schutzrechte, Copyright
Wir sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den
Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche
Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt besonders für die durch
uns eingebundenen Fotos, Bilder, Grafiken, Markenlogos und Texte, hier
kurz „Medien“ genannt. Hierfür haftet immer der Käufer, da wir nur
ausführend handeln. Durch Aufpreis kann die Zusicherung der Herkunft und
ein Copyright der Medien erworben werden, mit welchem garantiert wird,
dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
15. Maklergalgen zur Miete
Die auf der Internetseite angegebenen Auf- und Abbautermine
sind Richttermine, sie können je nach Ermessen des Auftragnehmers
geändert werden, zum Beispiel aufgrund vorherrschender Wetterlage.
Die Verschiebung oder das Ausfallen eines Termins führt nicht zu
Schadensersatzansprüchen gegen den Auftragnehmer. Sind die Angaben des
Auftraggebers für eine Aufstellung oder einen Abbau des Mietgalgens nicht
eindeutig oder werden Informationen nicht mit angegeben, so dass dies zu
Beschwerden von Anwohnern, der Gemeinde oder sonstigen Personen führt,
so haftet der Auftraggeber. Schadensersatzansprüche gegen den
Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
Die Mindestlaufzeit für einen Mietgalgen beträgt 3 Monate. Muss der
Mietgalgen vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit umgestellt werden so fällt
eine Abbau-/Aufpauschale von zusätzlich 20,00€ an. Die Rechnungsstellung
erfolgt für 3 Monate im Voraus. Kommt der Auftragnehmer mit der Zahlung
in Verzug, so hat der Auftraggeber das Recht den Mietgalgen ohne weitere
Vorankündigung abzubauen.
Bei Neukunden akzeptieren wir grundsätzlich nur die Zahlung per Vorkasse
ohne Skontoabzug. Der Rechnungsbetrag muss vor Aufstellung bzw. Abbau
auf unserem Konto eingegangen sein.
Bei den Mietgalgen handelt es sich nicht um Neuware, demzufolge können
Gebrauchsspuren sichtbar sein, dies ist kein Reklamationsgrund. Die
Mietgalgen sind weiß pulverbeschichtet, einteilig und haben eine Höhe von
250cm. Sie werden ausschließlich mit Gehwegplattenhaltern aufgestellt.
Werden Schilder verwendet, die nicht von uns produziert worden sind, muss
der Auftraggeber für die Übersendung bzw. Überlassung der Schilder sorgen.
Für den Auftragnehmer dürfen dabei keine Kosten entstehen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers ist 65232 Taunusstein.
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
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